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EU-Biozid-Gesetzgebung: Österreichische Holzschutzmittelproduzenten brauchen planbare Rahmenbedingungen

  • Forderung FCIO I: Übergangsfrist für diclofluanidhältige Produkte soll verlängert werden
  • Forderung FCIO II: Einheitliche Lösung für Europa

Die EU Richtlinie für die Marktzulassung von Biozidprodukten macht heimischen Holzschutzmittelproduzenten zu schaffen: Diclofluanidhältige Holzschutzprodukte wurden erst genehmigt, dann wieder für nicht konform erklärt. Die Produzenten bleiben auf den hohen Zulassungskosten und vielleicht auch bald auf der nach geltendem Recht produzierten Ware sitzen, wenn die Übergangsfrist - wie vom Fachverband der Chemischen Industrie gefordert - nicht verlängert wird. Eine europaweit gültige Lösung ist nötig, um klein- und mittelständische Betriebe nicht abzudrängen.

Ziel der Biozidgesetzgebung ist es, risikoreiche Stoffe durch risikoärmere Stoffe zu ersetzen. 1998 wurde die sogenannte Biozid-Richtlinie der EU (damals EG) beschlossen. Sie sollte in einem zehnjährigen Prozess das Inverkehrbringen von Biozid-Produkten regeln. Die Richtlinie hat sich jedoch als widersprüchlich und für kleine und mittelständische Unternehmen als nicht leistbar herausgestellt. Mittlerweile liegt seitens der EU ein neuer Verordnungsvorschlag als Ersatz zur ursprünglichen Richtlinie vor, an dem der Fachverband der Chemischen Industrie maßgeblich Einfluß genommen hat.

Forderung I: Widersprüchliche Richtlinie braucht Übergangsfristen

2013 soll der neue Verordnungsvorschlag für Biozidprodukte, der die derzeitige Richtlinie ersetzen wird, in Kraft treten. Bis dahin gilt aber noch die alte Regelung. Sie stellt die österreichischen Produzenten von Holzschutzmittel vor ein Problem. DI Dr. Manfred Oberreiter, Obmann-Stv. der Berufsgruppe Lackindustrie im Fachverband der Chemischen Industrie Österreich (FCIO): „Wir haben unsere diclofluanidhältigen Holzschutzprodukte in Großbritanninen 2008 um teures Geld zur Zulassung gebracht, die Produkte wurden als risikoarm eingestuft. Aufgrund dieses positiven Bescheids haben wir weiter unsere bewährten Holzschutzmittel, die vor allem im Außenbereich zum Einsatz kommen, produziert. Ein Jahr später entzog Finnland den genehmigten Produkten aufgrund einer nicht nachvollziehbaren Risikobewertung wieder die Zulassung. Jetzt bleiben wir auf den Registrierungskosten von über 150.000 Euro pro Produkt sitzen und vielleicht auch bald auf den Produkten.“ Denn das endgültige „Ja“ oder „Nein“ sei noch nicht gefallen. Im September müssten die Produkte vom Markt genommen werden. Der FCIO fordert daher eine Verlängerung der Übergangsfrist für diclofluanidhältige Holzschutzmittel bis Herbst 2012.

Forderung II: Zentralisierung der Zulassung und Gemeinschaftszulassungen

Oberreiter: „Es braucht ein Bekenntnis zu Europa – auch in der Biozidgesetzgebung. Es kann nicht sein, dass ein Land so und das nächste anders entscheidet. Wir brauchen eine zentrale Zulassungsstelle mit einem einheitlichen Prozedere, das für alle Länder Europas Gültigkeit hat.“ Weiters forderte der FCIO die Möglichkeit der Gemeinschaftszulassung für Produktgruppen. Momentan muss für jedes Produkt eine eigene Zulassung erteilt werden, also etwa für jeden einzelnen Farbton von ein und demselben Holzschutzmittel. Das sei, – wie Oberreiter betont – für die heimischen klein- und mittelständischen Betriebe nicht leistbar. Eine Gemeinschaftszulassung für Produktgruppen sei notwendig, damit die in Österreich und Europa erfolgreichen klein- und mittelständischen Unternehmen nicht vom Markt gedrängt werden.

Österreich war mit seinem Bestehen auf die Gemeinschaftszulassung und den Vereinfachungen bei der Farbtonproblematik erfolgreich. Der neue Verordnungsvorschlag berücksichtigt sie ab 2013. Oberreiter: „Leider tritt der neue Verordnungsvorschlag für die Biozidprodukte zu spät in Kraft. Umso wichtiger sind für uns die Übergangsregelungen“.

Wien, 7. Juli 2011

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