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In Bezug auf flüchtige organische Verbindungen wurde auf internationaler Ebene mit dem "Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigungen betreffend die Bekämpfung von Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen" bis 1999 eine 30-prozentige Reduktion dieser Substanzen vereinbart. Dabei werden Reduktionsszenarien für alle maßgeblich in Frage kommenden Sektoren anthropogener Quellen (ortsfest und mobil) aufgezeigt, wobei einer Verringerung des Einsatzes von Lösemitteln eine besondere Bedeutung beigemessen wird. Dies spiegelt sich auch in den Bemühungen Europas wider, "Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen, die bei bestimmten Tätigkeiten und in bestimmten Anlagen bei der Verwendung organischer Lösemittel entstehen (VOC–Richtlinie)", auf Gemeinschaftsebene zu begrenzen. Diese EU–Regelung sieht in einem sehr flexiblen Ansatz die Begrenzung der VOC-Emissionen durch produktbezogene oder anlagenbezogene Maßnahmen für die relevantesten Industriezweige – darunter auch alle Beschichtungs- und Klebeanwendungen - vor.Unter Berücksichtigung eines angemessenen Kosten/Nutzen-Verhältnisses wird in diesem Bereich das Reduktionspotential auf 40 % geschätzt. Diesen internationalen akkordierten Bemühungen zur Eindämmung der anthropogenen Ozonbildung stehen in Österreich die ambitionierten Vorgaben des Ozongesetzes, mit einem 70-prozentigen Reduktionsziel bis zum Jahr 2006 gegenüber. Insbesondere ein Teilbereich potentieller Quellen für VOC–Emissionen, nämlich Lösemittel durch die Anwendung von Lacken, Klebstoffen, Holz- und Bautenschutzmitteln, unterliegt den strikten Vorgaben der Lösungsmittel- und Lackieranlagenverordnung.
Dabei sollen die Lösemittelemissionen produktbezogen primär durch die Verwendung wasserbasierender Produkte oder anlagenbezogen durch Abscheidemaßnahmen unter Einhaltung von – im internationalen Vergleich – sehr strengen Emissionsgrenzwerten erzielt werden.In Anbetracht dieser Divergenz zwischen nationalen und internationalen Anforderungen wurden die Studien über die "Möglichkeiten und Grenzen umweltverträglicher Beschichtung" (Barnert) und "Die ökologischen Auswirkungen der Lösungsmittel- und Lackieranlagenverordnung" (Vitovec, Puxbaum, Knienider, Schmidt) in Auftrag gegeben, deren Kernaussagen nachfolgend zusammengefaßt sind:Lösemittelemissionen
Die Grenzen der wasserverdünnbaren Systeme wurden für Teilbereiche, insbesondere Autoreparaturlackierung, Metall- und Kunststoffbeschichtungen, Korrosionschutzbeschichtungen, biozidhältige Produkte, Schuhkleber, geortet. Die Hauptproblematik besteht dabei in der Verfügbarkeit von zumeist ausländischen Rohstoffen. Gerade in diesen Spezialbereichen wird die Entwicklung feststoffreicher Systeme (High Solids, Pulverbeschichtungen) als alternative Substitutionsmöglichkeit von Lösemitteln auf produktbezogener Ebene gesehen. Substantiell kann dies allerdings nur auf einer international harmonisierten Ebene geschehen. Dabei darf es keinesfalls zu einer Innovationshemmung durch einseitige Maßnahmen auf nationaler Ebene kommen, die zu einer Wettbewerbsverzerrung führen, aber aus globaler Sicht keinen merkbaren Umweltnutzen nach sich ziehen.