Neben Farbmitteln werden Bindemittel und Hilfsstoffe benötigt, die die Übertragung und Fixierung der Farbmittel auf den Bedruckstoff ermöglichen. Druckfarben sind also komplexe Zubereitungen einer Vielzahl sich in idealer Weise ergänzender und bedingender Rohstoffe.
Das Produkt Druckfarbe ist bei sachgerechter Verarbeitung in Form des beim Druckerzeugnis vorliegenden festen Druckfarbenfilm gesundheitlich unbedenklich. Diese Aussage ist Ergebnis einer konsequenten Produktpolitik der Mitgliedsfirmen des Fachverbandes der Chemischen Industrie, die darauf ausgerichtet ist, schon im Vorfeld mögliche Gefährdungen zu vermeiden.
So wird schon bei der Rohstoffauswahl nach dem Vorsorgeprinzip bzw. der Fürsorgepflicht gemäß Arbeitsschutzrecht für die Mitarbeiter, aber auch für die Weiterverarbeiter und Verbraucher, streng darauf geachtet, dass zB Rohstoffe mit den Gefährlichkeitsmerkmalen „sehr giftig“ und „giftig“ und Rohstoffe, die bekanntermaßen karzinogen, keimzellmutagen oder reproduktionstoxisch sind, gar nicht erst zum Einsatz kommen. Diese Praxis ist schon seit Jahren üblich und wird selbstverständlich auf der Basis aktueller Informationen permanent überprüft.
Ausschlusspolitik für Druckfarben und zugehörige Produkte
Die Druckfarbenindustrie in Europa hat sich seit 1996 verpflichtet, eine freiwillige gemeinsame Ausschlusspolitik für bestimmte Rohstoffe (Stoffe und Zubereitungen/Gemische) für die Formulierung von Druckfarben und zugehörigen Produkten einzuhalten. Diese Ausschlusspolitik basiert auf Gesichtspunkten des Gesundheitsschutzes und der Produktsicherheit und wurde für die alltägliche Produktion und die Vermarktung von Druckfarben und der dazugehörigen Produkte, überall dort, wo sie hergestellt werden, im Sinne der guten Herstellungspraxis erstellt.
Dieser freiwillige Ansatz, der auf den intrinsischen Gefahreneigenschaften der Stoffe aufbaut, wird zunehmend vom Risikomanagement chemischer Stoffe unter REACH abgelöst. Mit der Zeit werden alle Stoffe bewertet worden sein und die gefährlichsten werden geeigneten europäischen Regulierungsmaßnahmen unterliegen; dennoch erfüllt der EuPIA-Ansatz weiterhin seinen hohen Nutzen, wenn er entsprechend angepasst wird.
