Druckfarben sind Zubereitungen unterschiedlicher Konsistenz, die mittels einer Druckform auf den Bedruckstoff übertragen werden.

Neben Farbmitteln werden Bindemittel und Hilfsstoffe benötigt, die die Übertragung und Fixierung der Farbmittel auf den Bedruckstoff ermöglichen. Druckfarben sind also komplexe Zubereitungen einer Vielzahl sich in idealer Weise ergänzender und bedingender Rohstoffe.

Das Produkt Druckfarbe ist bei sachgerechter Verarbeitung in Form des beim Druckerzeugnis vorliegenden festen Druckfarbenfilm gesundheitlich unbedenklich. Diese Aussage ist Ergebnis einer konsequenten Produktpolitik der Mitgliedsfirmen des Fachverbandes der Chemischen Industrie, die darauf ausgerichtet ist, schon im Vorfeld mögliche Gefährdungen zu vermeiden.

So wird schon bei der Rohstoffauswahl nach dem Vorsorgeprinzip bzw. der Fürsorgepflicht gemäß Arbeitsschutzrecht für die Mitarbeiter, aber auch für die Weiterverarbeiter und Verbraucher, streng darauf geachtet, dass zB Rohstoffe mit den Gefährlichkeitsmerkmalen „sehr giftig“ und „giftig“ und Rohstoffe, die bekanntermaßen karzinogen, keimzellmutagen oder reproduktionstoxisch sind, gar nicht erst zum Einsatz kommen. Diese Praxis ist schon seit Jahren üblich und wird selbstverständlich auf der Basis aktueller Informationen permanent überprüft.

Ausschlusspolitik für Druckfarben und zugehörige Produkte

Die Druckfarbenindustrie in Europa hat sich seit 1996 verpflichtet, eine freiwillige gemeinsame Ausschlusspolitik für bestimmte Rohstoffe (Stoffe und Zubereitungen/Gemische) für die Formulierung von Druckfarben und zugehörigen Produkten einzuhalten. Diese Ausschlusspolitik basiert auf Gesichtspunkten des Gesundheitsschutzes und der Produktsicherheit und wurde für die alltägliche Produktion und die Vermarktung von Druckfarben und der dazugehörigen Produkte, überall dort, wo sie hergestellt werden, im Sinne der guten Herstellungspraxis erstellt.

Dieser freiwillige Ansatz, der auf den intrinsischen Gefahreneigenschaften der Stoffe aufbaut,  wird  zunehmend vom Risikomanagement chemischer Stoffe unter REACH  abgelöst. Mit der Zeit werden alle Stoffe bewertet worden sein und die gefährlichsten werden geeigneten europäischen Regulierungsmaßnahmen unterliegen; dennoch erfüllt der EuPIA-Ansatz weiterhin seinen hohen Nutzen, wenn er entsprechend angepasst wird.

Grundsätze und Ausschlusskriterien

Das Konzept der Ausschlusspolitik wird nach den folgenden Prinzipien angewandt:

  1. Die EuPIA-Ausschlusspolitik findet Anwendung auf die Herstellung und die Bereitstellung aller Arten von Druckfarben und zugehörigen Produkten, für die Verwendung in allen Anwendungsbereichen und auf jedem Bedruckstoff. (Beachten Sie, dass bei bestimmten Anwendungen zusätzlich zur Ausschlusspolitik weitere Anforderungen gelten können.)
  2. Auch wenn die EuPIA-Ausschlusspolitik keine Verpflichtung im rechtlichen Sinne darstellt, findet sie die volle Unterstützung aller EuPIA-Mitgliedsunternehmen. Von neuen EuPIA-Mitgliedsunternehmen wird selbstverständlich ebenfalls erwartet, dass sie die Ausschlusspolitik befolgen. Ihnen wird eine Übergangsfrist von sechs Monaten eingeräumt, innerhalb derer das Konzept umzusetzen ist. Druckfarbenhersteller, die kein EuPIA-Mitglied sind, sind aufgefordert, die Kriterien der Ausschlusspolitik ebenfalls anzuwenden.
  3. Die EuPIA-Ausschlusspolitik ist als Ergänzung zu einschlägigen Rechtsvorschriften anzusehen. Jegliche Regulierungsmaßnahmen von Stoffen (z. B. Zulassung oder Beschränkung unter REACH) haben Vorrang vor den folgenden Grundsätzen.
  4. Rohstoffe, die durch diese Politik ausgeschlossen werden und daher bei der Formulierung von Druckfarben vermieden werden müssen, sind solche Stoffe oder Gemische, die in eine oder mehrere CLP-Gefahrenklassen/-kategorien, die in den Gruppen A und B der folgenden Seite gelistet sind, eingestuft sind. Diese Rohstoffe werden unter normalen und vorhersehbaren Verwendungsbedingungen bei der Herstellung und Anwendung von Druckfarben als eine Gefahr für die Gesundheit angesehen.
  5. Weiterhin sind die in den Gruppen C bis G genannten Stoffe (Anhang 1) von der absichtlichen Verwendung ausgeschlossen. Dies ist unabhängig davon, ob sie unter die Gefährlichkeitskriterien der Gruppen A oder B, wie unter Punkt 4 beschrieben, fallen.
  6. Die meisten der in Druckfarben verwendeten Rohstoffe werden unter industriellen Bedingungen hergestellt und können unvermeidbare Verunreinigungen - zumeist allerdings nur in geringfügigen Mengen - enthalten. Für den Fall, dass einige dieser Verunreinigungen unter die Kriterien der Ausschlusspolitik fallen, werden alle Anstrengungen innerhalb der Lieferkette unternommen, diese auf ein Minimum zu begrenzen.
  7. Aus bestimmten anwendungstechnischen Gründen kann es bei einzelnen Druckfarben erforderlich sein, einen Rohstoff zu verwenden, der einen Stoff enthält, der in Anhang 1 genannt ist, oder in Gruppe A oder B eingestuft wurde. Diese Ausnahme kann nur angewendet werden, wenn die Konzentration des Stoffes im Rohstoff geringer ist als der Konzentrationsgrenzwert, ab dem der Rohstoff wie unter Punkt 4 beschrieben eingestuft und gekennzeichnet wird. Eine Entscheidung, einen Rohstoff gemäß Punkt 7, erster Absatz  zu verwenden, soll nur getroffen werden,
  •  wenn keine passenden, alternativen Rohstoffe verfügbar sind.
  • nachdem eine geeignete Risikobeurteilung des Herstellungsprozesses der Druckfarbe durchgeführt worden ist.
  • nachdem eine Risikobeurteilung in Zusammenarbeit mit dem Anwender hin-sichtlich der Anwendung und des Gebrauchs des Druckproduktes durchgeführt wurde. 
  1. Fällt ein Rohstoff, der gegenwärtig verwendet wird, durch Umstufung unter ein Kriterium der Ausschlusspolitik, wird von den EuPIA-Mitgliedsunternehmen standardmäßig erwartet, diesen Stoff so bald wie möglich zu ersetzen. Ein Zeitrahmen von sechs Monaten wird im Allgemeinen als angemessen erachtet. 
  1. Wenn nach einer technischen Prüfung festgestellt wird, dass ein Rohstoff in bestimmten Bereichen nicht kurzfristig ersetzt werden kann, kann eine Ausnahme von der Substitutionsverpflichtung nach den folgenden Regeln gewährt werden:
  • a) Für Gefahrenmerkmale, die in Gruppe A aufgeführt sind, ist die aus-drückliche Zustimmung des Technischen Komitees der EuPIA erforderlich. Eine Liste der nach diesem Verfahren genehmigten Ausnahmen findet sich in Anhang 2.
  • b) Für Gefahrenmerkmale, die (nur) in Gruppe B aufgeführt sind, liegt es in der Verantwortung der einzelnen Mitgliedsunternehmen, eine Risikobewertung durchzuführen und eine sichere Verwendung (in ihrer eigenen Fertigung, in Kundenanlagen und/oder im fertigen Druckerzeugnis) nachzuweisen. 
  1. Die Mitgliedsunternehmen müssen dem Sekretariat der EuPIA jegliche Nutzung des Ausnahmeverfahrens nach 9a oder 9b mitteilen. Dieses wird die Mitteilungen sammeln und halbjährlich dem Technischen Komitee Bericht erstatten. 
  1. Die aktuellen Kriterien der Ausschlusspolitik gelten nicht rückwirkend: Stoffe, die bereits im Rahmen der vorhergehenden Regelungen von der Verwendung ausgeschlossen wurden, können nicht nach obigen Regeln wieder eingeführt werden. 
  1. Die EuPIA-Ausschlusspolitik einschließlich der genehmigten Ausnahmen wird regelmäßig durch das Technische Komitee überprüft. Das Komitee behält sich Änderungen vor, die durch neue Erkenntnisse in den Bereichen Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz notwendig werden können.

Stoffe und Gemische, die in die folgenden Gefahrenklassen/-kategorien  eingestuft und mit dem entsprechenden Gefahrenhinweis gekennzeichnet sind, dürfen als Rohstoffe zur Herstellung von Druckfarben und zugehörigen Produkten, die an Drucker geliefert werden, nicht verwendet werden:

Gruppe A

Gruppe B 

Akute Toxizität Kat. 1 & 2
[H300, H310, H330]

 -

Akute Toxizität Kat. 3 (Inhalation)
[H331]

 Akute Toxizität Kat. 3 (oral, dermal)
[H301, H311]

Karzinogen oder mutagen Kat. 1A & 1B
[H350, H340] 

 -

Reproduktionstoxisch Kat. 1A & 1B
[H360](Stoffe ohne Schwellenwert)

 Reproduktionstoxisch Kat 1A & 1B [H360]
(Bei vorhandenem Schwellenwert) 

Spezifisch zielorgantoxisch Kat. 1 [H370]
(einmalige Exposition)

 Spezifisch zielorgantoxisch Kat. 1 [H372]
(wiederholte Exposition) 

Gruppe

C.
Pigmente und andere Verbindungen, basierend auf: Antimon4, Arsen, Cadmium, Chrom(VI), Blei, Quecksilber, Selen

 
D.
Farbstoffe:
Auramin   (Basic Yellow 2  -  CI 41000)
Chrysoidin   (Basic Orange 2 -   CI 11270)
Fuchsin   (Basic Violet 14  -  CI 42510)
Indulin   (Solvent Blue 7  -  CI 50400)
Kresylen Braun (Basic Brown 4 -  CI 21010)
Andere lösliche Azofarbstoffe, die im Körper bioverfügbare kanzerogene aromatische Amine der Kategorien 1A und 1B gemäß der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 freisetzen können.
 
E.
Lösemittel:
2-Methoxyethanol (Methylglykol)
2-Ethoxyethanol (Ethylglykol)
2-Methoxyethyl-Acetat (Methylglykol-Acetat)
2-Ethoxyethyl-Acetat (Ethylglykol-Acetat)
Chlorbenzol
Dichlorbenzol
Flüchtige chlorierte Kohlenwasserstoffe (CKW) wie
Trichlorethylen, Tetrachlorethylen (Perchlorethylen), Methylenchlorid (Dichlormethan)
Flüchtige Fluorchlor-Kohlenwasserstoffe (FCKW)
2-Nitropropan
Methanol (Methylalkohol)  

F.
Weichmacher:
Chlorierte Polyaromaten
Chlorierte Paraffine
Monokresylphosphat
Trikresylphosphat
Monokresyldiphenylphosphat
 
G.
Diverse Verbindungen:
Diaminostilben und seine Derivate
2,4-Dimethyl-6-t-butylphenol
4,4’-Bis(dimethylamino)-benzophenon (Michlers Keton)
Hexachlorcyclohexan

1. Formaldehyd bei der Mikroverkapselung für Duftlacke. Voraussetzung ist es, dass der Restgehalt an Formaldehyd einen Wert von 0,5% w/w in den Mikrokapseln und  0,1 % in dem fertigen Lack nicht übersteigt (bestimmt nach EN ISO 14181-1).

Druckfarben-Statistik

Aus rechtlichen Gründen wird die Statistik für Druckfarben vom europäischen Verband EuPIA für alle EU Mitgliedsländer erhoben.

EuPIA-Statistik 3. Quartal 2024

EuPIA-Statistik 2. Quartal 2024

EuPIA-Statistik 4. Quartal 2023

Herstellung und Vertrieb von Druckfarben und -lacken für Lebensmittelverpackungen

Um ihre Verpflichtung auf die Prinzipien des Schutzes der Verbraucher von Lebensmitteln auch nach außen unter Beweis zu stellen, haben die Mitgliedsunternehmen, die in diesem Marktsegment tätig sind, die EuPIA Compliance Commitments related to the manufacture and supply of food packaging inks unterschrieben (siehe www.eupia.org).

EuPIA commitments