14.02.2024

Smart Surface Summit am 17. Oktober 2024 - Call for Papers

Die Österreichische Lack- und Anstrichmittelindustrie veranstaltet gemeinsam mit der ECOplus Wr. Neustadt und dem Chemiereport am Donnerstag, 17. Oktober 2024 den Smart Surface Summit 2024.…

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24.11.2022

Titandioxid - TiO2

EuGH hebt Verordnung zur Einstufung von TiO2 als nichtig auf…

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Lackindustrie in Österreich

Die österreichische Lackindustrie stellt mit einer Gesamtproduktion von ca. 198.000 Tonnen und einem Produktionswert von nahezu 551 Millionen Euro einen wichtigen Pfeiler der österreichischen chemischen Industrie dar.

Knapp 2.700 Arbeitnehmer finden in dieser innovativen Branche Beschäftigung, die vor allem mit ihren umweltfreundlichen Produkten und Produktionsverfahren eine Vorreiterrolle in Europa eingenommen hat. Nahezu 35 % des Gesamtumsatzes werden durch Exporte erzielt.

Die Palette von Lacken und Anstrichmitteln "Made in Austria" reicht dabei von A wie Autolacke über Bautenfarben, Dispersionsfarben, Einbrennlacke, Holzschutz, Kunststoffbeschichtungen, Möbel‐ und Papierlacke, Pulverlacke, Rostschutzfarben usw. bis Z wie Zementfarben.

Die hohe Qualität, aber auch die umwelt‐ und ressourcenschonende Anwendbarkeit dieser Produkte, die durch intensive Forschung und Entwicklungstätigkeit erreicht wurde, haben wesentlich dazu beigetragen, den Export in die Europäische Union, aber auch nach Osteuropa zu forcieren. Die Entwicklungen der österreichischen Lackindustrie waren beispielgebend für Europa.

Darüber hinaus hat auch die Responsible Care‐Initiative des Fachverbandes der chemischen Industrie in diesem Industriezweig eine ausgezeichnete Resonanz gefunden. Im Rahmen dieser Aktion des "Verantwortlichen Handelns" werden über den Umweltschutz hinaus, Gesundheit und Sicherheit sowohl der Arbeitnehmer als auch der Konsumenten in den Mittelpunkt gestellt.

Nähere Informationen finden Sie in der 4. Auflage der Broschüre "Unser Lack und seine Zukunft – Wissenswertes über Beschichtungsstoffe – eine Standortbestimmung", welche vom Fachverband der chemischen Industrie im Juni 2008 herausgegeben wurde. Auf Anfrage wird diese Broschüre gerne zugesandt.

Betriebe und Beschäftigte

Die 25 Unternehmen der österreichischen Lack‐ und Anstrichmittelindustrie sind klein bis mittelständisch strukturiert und beschäftigen ca. 2.700 Arbeitnehmer. Viele davon arbeiten im Bereich der Forschung und Entwicklung. Die österreichische Lack‐ und Anstrichmittelindustrie ist eine innovative Branche und stellt viele "high tech" Produkte her.

Gestiegene Ansprüche an Produktsicherheit und Umweltschutz bei Produktion und Applikation machten in den letzten Jahren erhebliche Investitionen in die Entwicklung entsprechender Produkte notwendig.

Unternehmen der Lack- und Anstrichmittelindustrie in den einzelnen Bundesländern:

Wien:
Rembrandtin Coatings GmbH (Korrosionsschutz, Industrielacke, Straßenmarkierungsfarben), Ing. Egon Wildschek & Co. OG (Holzschutz, Holzbeschichtung)

Niederösterreich:
Axalta Coating Systems Austria GmbH (Industrielacke, Autolacke, Reparaturlacke), Amonn Coatings GmbH (Holzschutz, Holzbeschichtung), BENDA-LUTZ WERKE GmbH (Pulverbeschichtungen), M.Swarovski Gesellschaft m.b.H. (Straßenmarkierfarben), MOTIP DUPLI Handels GmbH*, Murexin GmbH (Wandfarben, Bautenlacke), Sefra Farben- und Tapetenvertrieb Gesellschaft m.b.H. (Wandfarben), Spray - Color Gesellschaft m.b.H. & Co Austria KG (Sprühlacke)

Oberösterreich:
Avenarius-Agro GmbH (Betonbeschichtungen, Korrosionsschutz), KEIMFARBEN Gesellschaft m.b.H.*, OKALIN Karl Obermayer Farbenerzeugungs-Gesellschaft m.b.H.*, Synthesa Chemie Gesellschaft m.b.H. (Wand- und Fassadenfarben), TIGER Coatings GmbH & Co. KG (Pulverlacke, DIY-Lacke), walter farben GmbH & Co KG (Korrosionsschutzfarben), Wegscheider Farben Gesellschaft m.b.H. & Co. KG

Salzburg:
Akzo Nobel Coatings GmbH (Holzschutz, Holzbeschichtung)*

Tirol:
ADLER-Werk Lackfabrik Johann Berghofer GmbH & Co KG (Holzschutz, Holz und Möbellacke)

Kärnten:
Henelit Lackfabrik GmbH (Holz- und Möbelbeschichtungen), PLT GmbH (Pulverlacke)

Steiermark:
Allnex Austria GmbH (Harze für die Lackindustrie), Rudolf Payer & GmbH & Co KG

Vorarlberg:
FEYCOLOR GmbH*, Sika Österreich GmbH (Korrosionsschutz)

*assoziierte Mitglieder: Akzo Nobel Coatings GmbH, FEYCOLOR GmbH, KEIMFARBEN Gesellschaft m.b.H., Motip Dupli Handels GmbH, "OKALIN" Karl Obermayer Farbenerzeugungs-Gesellschaft m.b.H.

Statistik

Hier finden Sie die Statistikdaten der österreichischen Lack- und Anstrichmittelindustrie.

Weitere Details finden Sie im Downloadbereich.

Lehrgang für Oberflächentechnik - Surface Technology im Wintersemeser 2022/2023 an der FH Krems

An der Fachhochschule IMC Krems findet auf Initiative der österreichischen Lackindustrie ein fünfwöchiger englischsprachiger Lehrgang zu Oberflächen- und Materialchemie statt, der einerseits als Ergänzung zum Studium „Applied Chemistry“ dienen kann, aber auch als Fortbildung für Berufstätige.

Neuer Lehrberuf Lack- und Anstrichmitteltechniker

Die österreichische Lackindustrie hat eine zukunftsweisende neue Berufsausbildung initiiert. Im Lehrberuf Labortechnik wurde ein neues Modul „Lack- und Anstrichmitteltechnik“ geschaffen. 

Der neue Lehrberuf wurde von den Unternehmen der Lack- und Anstrichmittelindustrie gut angenommen und es gibt bereits zahlreiche Ausbildungsverhältnisse.

Der Aufbau der neuen Ausbildung ist „modular“

Ein Grundmodul „Labortechnik“ bildet die Basis der neuen Ausbildung, dem ein Hauptmodul „Lacktechnik“ sowie ein Spezialmodul „Laborautomatisation“ folgen. Um hochmoderne Lacke und Beschichtungen herstellen zu können, braucht es entsprechende Kompetenzen und die sind in der Lackindustrie sehr speziell. Es geht dabei beispielsweise um Farbmetrik, Rheologie - das Fließverhalten, Applikationsmethoden, Rezeptierung und vieles mehr.

Neue Jobchancen in einer innovativen Branche

Die künftigen Lacktechniker werden hervorragende Jobchancen in Österreich vorfinden. Nicht nur in der Lackindustrie selbst, sondern auch in der Holz- und Möbelindustrie, der Metallindustrie oder in der kunststoffverarbeitenden Industrie. Überall wo beschichtet wird, werden diese Fertigkeiten nachgefragt.

Aber auch für die Industrie selbst bringt die neue Ausbildung Vorteile. Die Lack- und Anstrichmittelindustrie kann ihren europaweit anerkannten hohen Standard in Forschung und Produktentwicklung nur mit bestens ausgebildeten Mitarbeitern erhalten.

FH-Studium „Applied Chemistry – Surface Technology“

Lehrgang "Surface Technology" an der FH Krems im Wintersemester 2022/2023

Im Rahmen des Master Studienganges „Applied Chemistry“ findet der Lehrgang „Surface Technology“ statt. Der Lehrgang bietet eine Zusatzqualifikation im Bereich der Oberflächen- und Materialchemie. Lehrgangsteilnehmer werden sowohl mit theoretischen als auch praktischen Kompetenzen im Bereich der Lackchemie, Polymerchemie und verwandten industriellen Sparten ausgestattet.

In nur 5 Wochen werden wesentliche Inhalte  der Oberflächen- und Materialchemie vorgetragen. Durch das Format der Summer School von Mitte Juni bis Ende Juli ist der Lehrgang perfekt mit einem laufenden Studium oder einer beruflichen Tätigkeit kombinierbar und auf den geplanten Studiengang „Surface Technology“ voll anrechenbar.

Nähere Informationen finden Sie unter: https://www.fh-krems.ac.at/studium/lehrgaenge/surface-technology/#ueberblick


Am 23. Oktober 2018 wurde der Lehrgang „Applied Chemistry“ in Krems in Anwesenheit zahlreicher Vertreter der Chemischen Industrie/Lackindustrie feierlich eröffnet. Gemeinsam mit der Fachhochschule Krems IMC hat sich die österreichische Lack- und Anstrichmittelindustrie für ein praxisorientiertes 6-semestriges Chemiestudium eingesetzt. 

Das Studium wurde gemeinsam mit Vertretern der Chemischen Industrie/Lackindustrie geplant und bildet moderne Themenbereiche wie nachwachsende Rohstoffe, Recycling, instrumentelle Analytik ab und legt den Schwerpunkt auf Synthese und Analyse mit neuesten Geräten.

Die österreichische Lackindustrie bemüht sich, neben den zwei bestehenden Modulen, ein drittes Modul „Surface Technology“ zu etablieren. Die Chancen stehen dabei gut. Die bisherige Zusammenarbeit mit der FH Krems war sehr erfolgreich und die Bedürfnisse der Lack- und Oberflächenbeschichtungsindustrie wurden bereits im Basismodul in der 4-semestrigen Grundausbildung berücksichtigt.

Bereits im Sommer 2020 wird es an der FH in Krems einen akademischen Lehrgang „Surface Technology“ geben. Dieser neue vertiefende Schwerpunkt wird erstmals außercurricular angeboten und vereint praktische und theoretische Ausbildung im Bereich der Oberflächen, Material- und Lackchemie. Geplant sind 140 Lehreinheiten zu je 45 Minuten, was einen Ausbildungsumfang von 10 Semesterwochenstunden entspricht. Die Teilnehmerzahl ist auf 24 beschränkt, die Teilnehmer erhalten für die positiv erbrachte Leistung ein Zertifikat der IMC FH Krems. Der Lehrgang steht nicht nur den Studierenden, sondern auch externen Interessenten mit entsprechender Qualifikation zur Verfügung.

Titandioxid - TiO2

EuGH hebt Verordnung zur Einstufung von TiO2 als nichtig auf

In einer am 23.11.2022 veröffentlichten Entscheidung des EuGH wurde die EU-Verordnung zur Einstufung von TiO2 als nichtig erklärt.

Aufgrund von veralteten Studien an Ratten, die unter Bedingungen durchgeführt wurden, die den aktuellen Testlinien der EU nicht mehr entsprechen, stufte die europäische Kommission Titandioxid – das wichtigste Weißpigment der Lackindustrie – als „möglicherweise krebserregend beim Einatmen“ ein. Diese Einstufung hätte Konsumenten durch verpflichtete Kennzeichnungen in die Irre geführt, da Titandioxid im flüssigen Lack gebunden ist und logischerweise nicht eingeatmet werden kann.

Nun hat das Gericht der Europäischen Union (EuG) die Verordnung der EU-Kommission aus dem Jahr 2019 für nichtig erklärt, soweit sie die harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung von Titandioxid in bestimmten Pulverformen als karzinogener Stoff beim Einatmen betrifft. Der FCIO hatte die Einstufung des Weißpigments durch die EU-Kommission von Anfang an kritisiert und als eine der hauptbetroffenen Industrien die klagenden Unternehmen vor Gericht, unter anderem auch mit einem toxikologischen Gutachten, unterstützt. Die österreichische Lackindustrie hat eine Klagsgemeinschaft gebildet und mit der Fa. Rembrandtin als Kläger diese Einstufung bekämpft. Sie hat sich dem Verfahren als Streitgenosse angeschlossen. Klaus Schaubmayr, Geschäftsführer der Berufsgruppe der Lack- und Anstrichmittelindustrie im FCIO, begrüßt das Gerichtsurteil ausdrücklich: „Wir freuen uns sehr, dass mit dem Urteil für unsere Unternehmen Rechtssicherheit geschaffen wurde und hoffen sehr, dass bei zukünftigen Einstufungen von Stoffen mehr auf eine valide Datenlage gesetzt wird.“

Mit dem Urteil wird bestätigt, dass im vorliegenden Fall das Erfordernis, dass die Einstufung eines karzinogenen Stoffes auf zuverlässigen und anerkannten Untersuchungen beruhen muss, nicht erfüllt ist. Weiters stellt das Gericht fest, dass die angefochtene Einstufung und Kennzeichnung gegen das Kriterium verstoßen hat, wonach sich die Einstufung eines Stoffes als karzinogen nur auf einen Stoff mit der intrinsischen Eigenschaft, Krebs zu erzeugen, beziehen darf. Das bedeutet, dass die Gefahr von der Substanz selbst ausgehen muss und nicht von Staub oder Pulver generell. Hierfür gibt es keinen Beweis.

Insbesondere durch die Ausführungen des EuG zu den intrinsischen Eigenschaften von Stoffen und den Anforderungen hinsichtlich des wissenschaftlichen Nachweises von Gefahren, fühlt sich der FCIO in seiner Rechtsansicht bestätigt, dass die Einstufung von Titandioxid als „vermutlich karzinogen beim Einatmen“ und die damit verbundene Kennzeichnungspflicht für den Stoff sowie pulverförmige, feste und flüssige Gemische, als rechtswidrig anzusehen waren.

Das Weißpigment Titandioxid kann also weiterhin sicher in Lacken und Farben verwendet werden. Der Stoff wird seit rund hundert Jahren kommerziell eingesetzt und derzeit in Mengen von bis zu 10 Millionen Tonnen pro Jahr in Europa hergestellt oder verarbeitet. Zehntausende Arbeiter weltweit und Millionen Konsumenten kommen tagtäglich mit Titandioxid in Kontakt. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass eine krebserregende Wirkung bei einer solch weitreichenden Exposition bislang verborgen geblieben wäre.

24.11.2022

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Europäisches Gericht in Luxemburg hört Argumente für und wider die Einstufung von Titandioxid unter der CLP-Verordnung - FCIO unterstützt durch Organisation einer Prozessgemeinschaft

Am 1. Oktober 2021 sind neue EU-Regelungen in Kraft getreten, wonach Gemische, die Titandioxid enthalten, mit bestimmten Gefahrenhinweisen gekennzeichnet werden müssen. Mehrere Unternehmen, darunter Unternehmen der Lack- und Druckfarbenindustrie, hielten eine gerichtliche Überprüfung dieser EU-Regulierung für angebracht. Als Kläger bzw. Streithelfer haben sich an den insgesamt drei Gerichtsverfahren neben Europäischem Parlament und Rat auch deutsche Unternehmen der Lack- und Druckfarbenindustrie sowie die österreichische Lack- und Anstrichmittelindustrie beteiligt.

Der FCIO hat dazu eine Prozessgemeinschaft organisiert, um die Kosten für die Unternehmen zu minimieren und auch ein toxikologisches Gutachten beigestellt, das vom EuGH gewürdigt wurde und Eingang in die Entscheidung finden wird.

Neben verfahrensrechtlichen Fehlern rügten die Unternehmen der Lack- und Anstrichmittelindustrie insbesondere die unzureichende wissenschaftliche Grundlage für die Einstufung, wie auch die mangelhafte Folgenabschätzung der Regulierung. Es wären weniger einschneidende Maßnahmen möglich gewesen, die im Ergebnis einen besseren Schutz ermöglichen würden als die zu weit geratene Kennzeichnungspflicht, welche Markt und Verbraucher verunsichern.

Am 12. Mai 2022 stand die erste mündliche Verhandlung vor dem Europäischen Gericht in Luxemburg an, bei der die Kläger ihre Argumente noch einmal zu Gehör bringen konnten. Die Europäische Kommission und die Europäische Chemikalien Agentur (ECHA) erläuterten, warum sie die Regelungen für zulässig halten.

Während der Verhandlung hinterfragte das Gericht insbesondere die wissenschaftliche Grundlage der Einstufungsentscheidung und der Kennzeichnungspflichten. Kommende Woche steht die zweite mündliche Verhandlung zur Klage der Titandioxidhersteller an. Mit einer gemeinsamen Entscheidung des Europäischen Gerichts aller drei Rechtssachen ist frühestens im Herbst 2022 zu rechnen.

20.5.2022

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EU-Kommission stuft Titandioxid trotz Kritik ein

Die Europäische Kommission hat am 4. Oktober 2019 entschieden, das Weißpigment Titandioxid in Pulverform als einen Stoff „mit Verdacht auf krebserzeugende Wirkung beim Menschen“ durch Einatmen (kanzerogen Kategorie 2) einzustufen. Die Einstufung soll auch für pulverförmige Gemische gelten, deren Partikel Titandioxid enthalten. Außerdem sollen flüssige Gemische, zB Lacke, Farben und Druckfarben, auf ihrer Verpackung einen Warnhinweis bezüglich Sprüh-Anwendungen enthalten, selbst wenn sie nicht für Sprühanwendungen geeignet sind. Sollten weder der Rat noch das Europäische Parlament innerhalb von zwei Monaten Einspruch gegen die Entscheidung einlegen, würde sie 20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft treten. Rechtlich verbindlich würden Einstufung und Warnhinweise nach Ablauf einer Übergangsphase von 18 Monaten, das heißt voraussichtlich ab Sommer 2021.

Die österreichische Lack- und Anstrichmittelindustrie ist davon überzeugt, dass Titandioxid in ihren Produkten sicher ist. Die Branche wird sich daher weiter dafür einsetzen, dass Titandioxid unter Berücksichtigung der gesetzlichen Gesundheits- und Arbeitsschutzstandards nicht als Gefahrstoff eingestuft wird. Sie hat angekündigt, die Kommissionsentscheidung rechtlich überprüfen zu lassen. „Die CLP-Klassifizierung ist für Stoffe gedacht, die aufgrund ihrer individuellen Eigenschaften gefährlich sind“, sagte Martin Engelmann vom Verband der Lack- und Druckfarbenindustrie (VdL) und fügte hinzu, dass es "ernsthafte Zweifel" an der Rechtmäßigkeit des Kommissionsvorschlags gebe. Da das Expertengremium RAC in seiner Stellungnahme eine intrinsische Gefahr durch Titandioxid "im klassischen Sinne" verneint habe, sei die Kommission gesetzlich verpflichtet gewesen, zurück zum RAC zu gehen und um Klärung der regulatorischen Antwort zu bitten, sagte er. Außerdem hätte die Kommission andere Optionen wie eine Harmonisierung der Staubgrenzwerte am Arbeitsplatz bewerten sollen.

Titandioxid ist der mit Abstand wichtigste Rohstoff der Lack-, Farben- und Druckfarbenindustrie. Gleichwertige Alternativen gibt es nicht. Hintergrund für die Einstufung ist die Befürchtung, dass Arbeiter an Lungenkrebs erkranken könnten, wenn sie bei der industriellen Herstellung und Verarbeitung Staubemissionen ua von Titandioxid ausgesetzt sind. Die Kommissionsentscheidung stützt sich auf eine mehr als 20 Jahre alte Studie, bei der Ratten über einen sehr langen Zeitraum staubförmiges Titandioxid einatmen mussten. Die dabei festgestellte Reaktion ist allerdings nicht stoffspezifisch für Titandioxid, sondern charakteristisch für eine Vielzahl von Stäuben. Es gibt in dieser oder anderen Studien keine Hinweise auf eine Gefahr für Menschen. Im Gegenteil: Untersuchungen über Jahrzehnte an ca. 24.000 Arbeitern, ua in Deutschland, haben kein erhöhtes Risiko für eine Tumorentwicklung festgestellt. Es liegt kein einziger Fall einer anerkannten Berufskrankheit aufgrund von Titandioxid vor. Dies liegt auch an den strengen Staubgrenzwerten am Arbeitsplatz, die in den meisten EU-Mitgliedstaaten gelten und auf Titandioxidpulver und titandioxidhaltige Pulvergemische anwendbar sind.

Dieses Gefahrensymbol gilt ab Sommer 2021 für Titandioxid in Pulverform und pulverförmige Gemische mit Titandioxid.



Der Ausschuss für Risikobeurteilung (RAC) der Europäischen Chemikalienagentur hat auf Basis einer wissenschaftlichen Gefahrenbewertung empfohlen, das Weißpigment Titandioxid als einen Stoff „mit Verdacht auf krebserzeugende Wirkung beim Menschen“ durch Einatmen (kanzerogen Kategorie 2) einzustufen. Die Entscheidung über eine Einstufung liegt nun beim REACH-Regelungsausschuss unter Federführung der Europäischen Kommission und wird im Sommer 2018 erwartet.

Keine Gefahr für Menschen – Einstufung daher nicht gerechtfertigt

Hintergrund für die Empfehlung ist die Befürchtung, dass Arbeiter an Lungenkrebs erkranken könnten, wenn sie bei der industriellen Herstellung und Verarbeitung Staubemissionen u.a. von Titandioxid ausgesetzt sind. Die Empfehlung stützt sich auf eine mehr als 20 Jahre alte Studie, bei der Ratten über einen sehr langen Zeitraum staubförmiges Titandioxid einatmen mussten. Die dabei festgestellte Reaktion ist nicht stoffspezifisch für Titandioxid, sondern charakteristisch für eine Vielzahl von Stäuben. Es gibt in dieser oder anderen Studien keinerlei Hinweise auf eine Gefahr für Menschen. Im Gegenteil: Untersuchungen über mehrere Jahrzehnte hinweg an circa 24.000 Arbeitern in 18 Titandioxid-Fabriken, u.a. in Deutschland, haben kein erhöhtes Risiko für eine Tumorentwicklung festgestellt. Folglich liegt auch den Berufsgenossenschaften in Deutschland kein einziger Fall einer anerkannten Berufskrankheit aufgrund von Titandioxid vor.

Titandioxid ist einer der wichtigsten Rohstoffe in Farben und Lacken

Die Lack- und Druckfarbenindustrie ist mit 57% der größte Abnehmer von Titandioxid. Titandioxid wird Farben als Pigment zugegeben und ist danach fest in die Bindemittel-Matrix eingebunden. Es kann daher gar nicht eingeatmet werden. Aufgrund des hohen Licht-Streuvermögens seiner Kristalle hat Titandioxid die höchste Deckkraft aller Weißpigmente und ist bei der Herstellung von weißer Wandfarbe und Buntfarbtönen unverzichtbar. Gleichwertige Alternativen gibt es nicht.

Eine Einstufung als vermutlich krebserzeugend Kategorie 2 hätte weitreichende Konsequenzen:

Farben müssten mit dem Hinweis „Kann vermutlich Krebs erzeugen“ gekennzeichnet werden, was eine erhebliche Verunsicherung der Verbraucher zur Folge hätte. Zudem wären Farbreste und andere Abfälle ab einem Titandioxid-Anteil von 1% als „gefährlicher Abfall“ zu behandeln, was die Entsorgungskosten erheblich steigern würde. Titandioxidhaltige Druckfarben für Lebensmittelverpackungen könnten verboten werden. 

Die österreichische Lackindustrie schlägt daher vor:

Keine Einstufung von Titandioxid als kanzerogen

Titandioxid wird in unserer Industrie seit Jahrzehnten sicher verwendet. Es gibt keinen wissenschaftlichen Beleg, der auf eine krebserzeugende Wirkung beim Menschen hindeutet. Außerdem ist das CLP-Einstufungsverfahren der falsche Prozess: CLP dient der Einstufung von Stoffen, die aufgrund ihrer „intrinsischen“, das heißt individuellen (chemischen) Eigenschaft gefährlich sind, nicht jedoch – wie in diesem Fall – für partikelbedingte (physikalische) Effekte.

  • Europäische Harmonisierung der Staubgrenzwerte am Arbeitsplatz

Die diskutierten Risiken beruhen allein auf einer inhalativen Staubexposition. Der Schutz vor Staubemissionen ist ein Arbeitsschutz-Thema und wird in den meisten EU-Mitgliedstaaten durch einen Staubgrenzwert am Arbeitsplatz sichergestellt. Deutschland ist hier Vorreiter. Statt der vorgeschlagenen Einstufung von Titandioxid sollte daher besser z.B. über eine Harmonisierung der Staubgrenzwerte in Europa nachgedacht werden.

Downloads zum Thema Titandioxid: Mit freundlicher Genehmigung des Verbands der deutschen Lack- und Druckfarbenindustrie!

Presseinformationen

Hier finden Sie die Presseinformationen der österreichischen Lack- und Anstrichmittelindustrie.

Hoher Inlandsbedarf an Farben und Lacken bescherte der Lackindustrie 2021 ein Rekordjahr

21.6.2022 - Österreichs Lack- und Anstrichmittelindustrie konnte ihren Produktionswert vergangenes Jahr um 16,3 Prozent steigern

Der Pro-Kopf-Verbrauch an Lacken und Anstrichmittel ist in Österreich im Jahr 2021 um beachtliche 22 Prozent auf 24,4 Kilogramm gestiegen. Die Pandemie hat dazu geführt, dass die Österreicher sich verstärkt im privaten Bereich mit Ausmal- und Anstreich-Projekten befassten. Diese erfreuliche Entwicklung schlug sich auch in den Produktionszahlen der österreichischen Lack- und Anstrichmittelindustrie nieder: Der Produktionswert legte um 16,3 Prozent zu und erreichte mit 551 Millionen Euro einen Höchststand. Auch die Exporte konnten um 7,4 Prozent gesteigert werden.

Probleme bei Rohstoffverfügbarkeit drücken auf Ergebnis

Überschattet war die gute Entwicklung allerdings von drastischen Preissteigerungen und Engpässen bei den Rohstoffen. Lösungsmittel, Bindemittel und Pigmente waren teilweise schwer und nur zu Höchstpreisen verfügbar. Verschärft wurde die Lage durch die steigenden Strompreise und Schwierigkeiten im Transportbereich. Da sich auch die Preise für Kunststoff und Stahl erhöhten, verteuerten sich auch die Verpackungen überdurchschnittlich. Oft war es gar nicht möglich, die Steigerungen an die Kunden weiterzugeben und es kam zu Einbrüchen bei den Margen.

Prognose für 2022 nur schwer möglich

Auch das Jahr 2022 brachte keinerlei Entspannung. „Die Versorgungssituation ist so kritisch wie nie zuvor. Die Preise steigen laufend. Oft werden sie erst bei Anlieferung gemacht, wobei eine Zusage zur Anlieferung gar nicht immer hält. Im Moment ist Flexibilität in allen Einheiten gefordert“, verdeutlicht Hubert Culik, Obmann der österreichischen Lackindustrie die aktuelle Lage.

Die Auswirkungen des Ukrainekriegs sowie des Lockdowns in Shanghai tragen zu weiteren Verschärfungen bei. „In der Ukraine sind Zulieferer ausgefallen oder nur beschränkt lieferfähig. Oft stecken Rohstoffe auch in Shanghai fest, wo ein großer Rückstau entstanden ist“, so Culik. Hinzu kommen auch noch die aktuellen Entwicklungen beeinflusst durch die Sanktionen im Russlandgeschäft. „Auch wenn die Auftragslage nach wie vor sehr gut ist, ist die Lack- und Anstrichmittelindustrie sehr unsicher, was die Ergebnisse des Jahres 2022 betrifft. Zu viele unbekannte Faktoren trüben den Erfolg.“

Des Weiteren wird die Lackindustrie zunehmend durch einen Arbeitskräftemangel geplagt. Vor allem in der Produktion, aber auch in Logistik- und Forschungsabteilungen fehlen Mitarbeiter. Der Arbeitskräftemangel führt zu einer Verringerung der Geschäftstätigkeit und einer Überlastung der vorhandenen Mitarbeiter. Viele Betriebe setzen auf Automatisierung und betriebseigene Ausbildungen, um dem Mangel entgegenzusteuern. Als Lösung sieht man den erleichterten Zugang von Arbeitskräften aus Drittstaaten.

Lackunternehmen zeigen sich zukunftsfit

Nachhaltigkeit wird in der Lackindustrie großgeschrieben. Neben Brancheninitiativen setzen auch die einzelnen Betriebe auf vielen Ebenen Projekte in diesem Bereich um. Eine Umfrage des Fachverbands hat ergeben, dass die meisten Lackunternehmen etwa Projekte zur Eigenstromerzeugung auf Ökostrombasis – sei es Photovoltaik oder Geothermie – in Planung oder bereits umgesetzt haben. Zahlreiche Rückmeldungen gab es auch für den Bereich der Produktion: Von der Verwendung von Mehrweggebinden, über Sortimente mit Fokus auf Nachhaltigkeit, destillativer Aufbereitung von Lösemitteln, Verzicht auf Konservierungsmittel, bis zum Einsatz nachwachsender Rohstoffe reichen die Beiträge. Manche Unternehmen können sogar schon auf eine klimaneutrale Produktion stolz sein. Auch die Kühlung der Prozesse mittels Grundwasser oder die Nutzung von Abwärme zur Wärmerückgewinnung stellen beliebte Möglichkeiten dar, um Energie einzusparen. Auch die Umstellung des Fuhrparks auf Elektroautos ist in der Lackindustrie keine Zukunftsmusik mehr.

Über die österreichische Lack- und Anstrichmittelindustrie

Die 25 Betriebe der österreichischen Lack- und Anstrichmittelindustrie beschäftigen etwa 3.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie produzieren jährlich ca. 198.000 Tonnen Lack- und Anstrichmittel im Wert von ca. 551 Millionen Euro. Die Branche ist sehr innovativ und investiert 10 bis 15 Prozent des Umsatzes in Forschung und Entwicklung.

Kontakt:
Klaus Schaubmayr
Dorothea Pritz
Fachverband der Chemischen Industrie Österreichs - FCIO
Wiedner Hauptstraße 63
A-1045 Wien
Tel. +43(0)5 90 900-3364
http://fcio.at
http://lacke.fcio.at


 

Müssen Farben, Lacke oder Klebstoffe demnächst in den Kühlschrank?

08.03.2022 - Wasserverdünnbare Produkte in der Lack- und Anstrichmittelindustrie sowie in der Bauchemie haben gegenüber lösungsmittelbasierten Produkten im Bereich der Nachhaltigkeit, aber auch beim Arbeits- und Verbraucherschutz einen klaren Vorteil. Um diese umweltfreundlichen Produkte haltbar zu machen, benötigt die Industrie Biozide, denn Mikroorganismen finden in Wasser gute Wachstumsbedingungen.

Kaum noch Konservierungsmittel erhältlich

Die strenge Chemikaliengesetzgebung hat dazu geführt, dass Hersteller von Konservierungsmitteln aufgrund der langwierigen und kostspieligen Prozesse vermeiden, neue Formulierungen auf den Markt zu bringen. Gleichzeitig fallen viele herkömmliche Konservierungsmittel einem neuen Überprüfungsprogramm zum Opfer.

Es gehen der Lackindustrie unverzichtbare Konservierungsstoffe aus“, warnt Hubert Culik, Obmann der österreichischen Lackindustrie. „Oftmals unterliegen Neubewertung bzw. Verbote und Beschränkungsmaßnahmen keinerlei fundierten wissenschaftlichen Grundlagen.“ Dies bestätigt auch Bernhard Mucherl, Obmann der Bauklebstoffindustrie: „Eine Topfkonservierung wasserverdünnbarer Produkte ist ohne den Einsatz geeigneter Wirkstoffe nach dem heutigen Stand der Technik – von einigen wenigen Ausnahmen abgesehen – nicht möglich. Es ist nicht im Sinne des Umweltschutzes, dass Anstrichmittel oder Klebstoffe eine verkürzte Lagerfähigkeit haben und nach Anbruch bald wieder entsorgt werden müssen.

Umweltfreundliche, wasserverdünnbare Produkte müssten in die Kühlung

Die beiden Branchen fordern eine ganzheitliche Betrachtung bei der Bewertung von Chemikalien und eine ausgewogene Nutzen- und Risikoabwägung. „Wenn sich an der Biozidgesetzgebung nichts ändert, besteht die Gefahr, dass eine effektive Konservierung unserer umweltfreundlichen wasserverdünnbaren Produkte nicht mehr möglich ist“, warnt Hubert Culik und weist darauf hin, dass Lacke oder Wandfarben wie Käse und Milch in den Kühlschrank müssten. „Um Alternativen für Rohstoffe zu finden, die der Lackindustrie dadurch nicht mehr zur Verfügung stehen, braucht die Industrie mehr Zeit.

Preissteigerungen bei Rohstoffen und Energie belasten zusätzlich

Zudem leiden die Branchen auch unter extremen Preissteigerungen bei fast allen Rohstoffen. Der Preis für das Weißpigment Titandioxid ist im letzten Jahr um 50 Prozent gestiegen, bei Lösungsmitteln und Additiven werden sogar Steigerungen bis zu 150 Prozent verzeichnet.

Im Vorjahr war die Preisexplosion bei Kunststoffgebinden eine schwere Belastung, nun gehen Blechgebinde mit mehr als plus 40 Prozent durch die Decke. Hinzu kommt noch, dass sich die Lieferzeiten durch die Verknappung der Ressourcen sehr erhöht haben. Bei vielen Materialien betragen sie bereits zwei bis sechs Monate.

Für die Lack- und Anstrichmittelindustrie ist der durch die Ukrainekrise verursachte Gaspreisanstieg doppelt nachteilig. Gas dient nämlich nicht nur als Energieträger, sondern auch als wichtiger Basisrohstoff, etwa für das Schwarzpigment Farbruß.

Die Hersteller erwarten für dieses Jahr eine Verdreifachung des Anteils der Energiekosten an den Produktionskosten. „Die Politik muss hier dringend gegensteuern“, erwartet sich Hubert Culik. „Denn durch die Ukrainekrise könnte sich die sowieso schon prekäre Situation noch deutlich verschlimmern!


 

Lehrgang für Lacktechniker

11.11.2020 - Organisiert von der österreichischen Lackindustrie findet gerade ein Lehrgang für Lacktechniker statt, der als Vorbereitung für die Zusatzprüfung Lack- und Anstrichmitteltechnik für den Lehrberuf Labortechnik dient.

Seit nunmehr vier Jahren kann man im Rahmen der Lehrausbildung Labortechnik das Modul Lack- und Anstrichmittel wählen. Der Berufsschule in St. Pölten kommt hier seit diesem Jahr eine entscheidende Rolle zu: das Land Niederösterreich schaffte die nötigen Geräte an, um Lacktechniker aus allen Bundesländern im schuleigenen Labor ausbilden zu können.

Um den ehemaligen Lehrlingen, die an ihren Berufsschulen nicht die Möglichkeit hatten, diese fachspezifische Ausbildung zu absolvieren, die Chance auf einen Abschluss in dem Modul zu bieten, organisierte der Fachverband mit den mehreren Mitgliedsfirmen aus dem Bereich der Lackindustrie einen umfangreichen Lehrgang.

Der praktische Teil im Labor fand bereits im Oktober in der Berufsschule in St. Pölten statt, die theoretischen Einheiten werden nun pandemiebedingt wöchentlich über Videokonferenzen abgehalten. Die Vortragenden sind ausschließlich Personen aus der Praxis. Als inhaltlich federführend ist hier allen voran die Firma ADLER-Werk Lackfabrik zu nennen, die einen derartigen Lehrgang bereits in Tirol erfolgreich abgewickelt hat. Doch auch weitere Unternehmen sind inhaltlich an dem Kurs beteiligt: Axalta Coating Systems, HUECK FOLIEN und Tiger Coatings. „Durch die vielfältige Beteiligung von Firmen können wir den Teilnehmern ein breitgefächertes Angebot an Inhalten garantieren“, verspricht Dr. Albert Rössler, Lehrgangsleiter und gleichzeitig Geschäftsleiter  Forschung und Entwicklung bei der ADLER-Werk Lackfabrik.

Die Prüfung findet im Jänner statt und kann nur absolviert werden, wenn bereits eine Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Labortechnik bestanden wurde.

Lackindustrie in Österreich

Die 24 Betriebe der österreichischen Lack- und Anstrichmittelindustrie beschäftigen etwa 3.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie produzieren jährlich 170.000 Tonnen Lack- und Anstrichmittel im Wert von 470 Millionen Euro. Die Branche ist sehr innovativ und investiert 10 bis 15 Prozent des Umsatzes in Forschung und Entwicklung.

Rückfragen & Kontakt:
FCIO Fachverband der Chemischen Industrie Österreichs
Dorothea Pritz
+43(0)5 90 900-3364
pritz@fcio.at
www.fcio.at


 

Index für Lacke, Farben und Anstrichmittel

Rohstoffindex für Lack- und Anstrichmittelindustrie spiegelt Entwicklungen am Rohstoffmarkt exakter wider.

Die Entwicklung der Rohstoffpreise für die österreichische Lack- und Anstrichmittelindustrie, im speziellen Farbstoffe und Pigmente wie Titandioxid, Bindemittel, Epoxid- und Alkydharze sowie die erdölabhängigen Lösemittel ist in bestehenden Indizes wie zB dem Baukostenindex kaum bis gar nicht berücksichtigt.

Die Bauindizes beobachten die Entwicklung der Kosten, die den Bauunternehmen bei der Ausführung von Bauleistungen durch Veränderung der Kostengrundlage (Material und Arbeit) entstehen.

Für die Lack- und Anstrichmittelindustrie wird ein eigener Index von der WKÖ-Statistik errechnet, der die Entwicklungen der Rohstoffpreise in der Lack- und Anstrichmittelindustrie exakter widergibt. Die Grundlage dafür bildet der Index für Erzeugerpreise für gewerbliche Produkte von Destatis, dem deutschen Bundesamt für Statistik, der die durchschnittliche Preisentwicklung von Rohstoffen und Industrieerzeugnissen wiedergibt. Der Rückgriff auf Destatis war notwendig, weil Daten des österreichischen Erzeugerpreisindex nicht in der Detailtiefe verfügbar sind. Die Rohstoffpreisentwicklungen sind aufgrund der Anbieterstruktur in Österreich und Deutschland aber praktisch ident.

Dieser Index, der viel genauer die Entwicklung der Rohstoffpreise für die Lack- und Anstrichmittelindustrie ermittelt, wird für Preisanpassungen für Produkte der Lackindustrie herangezogen werden können.

Nachhaltigkeit

Sustainable Development – Nachhaltige Entwicklung wird von der österreichischen Lack- und Anstrichmittelindustrie nicht nur als Schlagwort gebraucht, sondern seit vielen Jahren erfolgreich gelebt.

Innovative, umweltfreundliche Produkte, die langlebige Wirtschaftsgüter viele Jahre schützen und in ihrer Funktionstüchtigkeit erhalten, sind die wahre Basis für nachhaltige Entwicklung.

Leider wird in vielen Diskussionen das Thema Nachhaltigkeit nur auf die ökologische Betrachtungsweise reduziert. Nach Meinung einiger NGO’s sind ökologische und damit nachhaltige Produkte nur jene, die möglichst wenig Wirk-/Schadstoffe enthalten. Dabei werden Grenzwerte oft beliebig festgelegt und weit unter den gesetzlich festgelegten Grenzen vorgeschlagen. Ob das Produkt qualitativ hochwertig und daher auch seinen Zweck voll erfüllt, ist dabei oft zweitrangig. Hauptsache, die in Gesetzen oder EU-Richtlinien festgelegten Grenzwerte werden deutlich unterschritten. Dass gewisse Qualitätsmerkmale aber nur mit bestimmten Chemikalien erreicht werden können, interessiert dabei oft nicht.

Viele Hightech-Produkte der österreichischen Lack- und Anstrichmittelindustrie, die langjährigen und bestmöglichen Schutz von Wirtschafts- und Industriegütern bieten, werden aufgrund der beliebigen Grenzwertfestsetzung diskriminiert. Beispielsweise gibt es weniger Wohnbauförderung bzw. werden sie von der öffentlichen Beschaffung benachteiligt, wenn bestimmte Produkte den Kriterien von Umweltgütesiegeln nicht entsprechen. Nachhaltigkeit ist aber mehr. Wer Lacke, Anstrichmittel, Bauklebstoffe nur aufgrund ihrer Ökobilanz, quasi ihrer “Umweltfreundlichkeit“, beurteilt, greift bei weitem zu kurz. Was hilft es, wenn zwar ein Produkt a) weniger organische Lösungsmittel enthält, aber die doppelte Auftragsmenge nötig ist, um die geforderte Performance zu erreichen. Oder ein Produkt, das zwar auf den ersten Blick umweltfreundlicher erscheint, aber nur halb so lang hält.

Die Lack- und Anstrichmittelindustrie setzt sämtliche Substanzen zu einem bestimmten Zweck ein. Dieser Zweck dient der Erfüllung von Produkteigenschaften, die sich aus den Anforderungen des Marktes, der Kunden ergeben. So viel wie nötig, so wenig wie möglich ist die Devise! Unter Berücksichtigung des heute erwünschten Lebensstandards ist die Verwendung ausschließlich rein natürlicher Produkte (Schlagwort „chemiefreies Leben“) eine Illusion.

Es gilt daher einen Kompromiss zwischen Gesundheit bzw. Umwelt, Markterfordernissen und Produkteigenschaften zu erzielen. Viele freiwillige Bewertungsschemen im Umweltbereich vermitteln den Eindruck eines übersteigerten Umweltbewusstseins. Offenbar sollen Funktionalität, Wirtschaftlichkeit und Qualität und manchmal sogar teilweise die Gesundheit der Menschen, zugunsten von Energieeinsparung, Müllvermeidung usw. geopfert werden.

Bei der Erstellung von Nachhaltigkeitskriterien darf nicht nur die Ökologie im Fokus sein. Die wirtschaftliche Betrachtungsweise, aber auch die sozialen Auswirkungen müssen ebenso einfließen. Bei der Erarbeitung müssen alle Betroffenen beteiligt sein. Also auch die Industrie, die Wissenschaft, Beschaffer, vor allem aber auch die Anwender der Produkte, nicht bloß Umweltorganisationen. Eine sinnvolle, nachhaltige Betrachtungsweise blickt bei der Bewertung von Produkten auf deren gesamten Lebenszyklus – von der Erzeugung über die Verwendung bis hin zur Verwertung. Eine bloße Betrachtung von Teilabschnitten führt zu falschen Ergebnissen. Ist es nachhaltig, wenn beispielsweise Häuser mit teuren Naturfarben dreimal so oft gestrichen werden müssen als mit Hightech-Produkten, weil diese zwar irgendwelchen, meist willkürlich festgelegten und überzogenen Ökokriterien entsprechen, dafür aber beispielsweise keinen Schutz gegen Schimmelpilz inkludieren? Auch hier zeigt sich: Nur eine gesamtheitliche Betrachtung, die Einsatzzweck sowie Lebenszyklus des jeweiligen Produkts umfasst, ist zielführend für den Ausweis von echter Nachhaltigkeit. Die Chemische Industrie und insbesondere die Lack- und Anstrichmittelindustrie sorgt mit ihren Produkten geradezu für Nachhaltigkeit. Sie ist bereit einen offenen Diskurs darüber zu führen. Nicht sinnvoll ist die Vielzahl verschiedenster Umweltgütezeichen, die externe Prüfungen von einschlägigen Instituten erfordern und mit hohen Kosten verbunden sind. Diese Entwicklung fördert nur die Zertifizierungsindustrie, hat aber mit nachhaltiger Entwicklung nichts zu tun.

Leitfaden zur Reinigung von Farbpinseln und Farbrollern

Anwender von Lacken und Anstrichmittel sind dafür verantwortlich, dass sie mit Farbresten umweltgerecht umgehen und ihre Farbpinsel und Farbroller sachgemäß verwenden und pflegen. Der Leitfaden gibt dazu eine Anleitung.

Merkblatt Farbtoleranzen

Im Auftrag der Berufsgruppe Lack- und Anstrichmittelindustrie hat das österreichische Lackinstitut eine Richtlinie zu Farbtonabweichungen bei Industrie- und Bautenlacken erstellt.

Dieses Merkblatt enthält Festlegungen und Informationen, die bei der Planung der Farbgebung der Ausschreibung, der Bemusterung und der Abtönung von Industrie- und Bautenlacken und ihrer handwerklichen Verarbeitung beachtet werden müssen. Farbtontoleranzen, die bei der Anwendung von Industrie- und Bautenlacken zulässig sind, werden beschrieben. Die Festlegungen gelten für einfarbige Beschichtungsstoffe und Beschichtungen. Sie gelten nicht für transparente, halb-transparente und Effekt-Beschichtungen, deren Farbtontoleranzen bereits in Regelwerken festgelegt sind. Ebenfalls ausgenommen sind alle Beschichtungsstoffe und Beschichtungen, deren Farbtontoleranzen durch Übereinkunft (zB durch eine Kundenspezifikation) festgelegt sind. Weiters ist der Do-it-yourself-Bereich ausgenommen.

Richtlinie zur Anlage von Kontrollflächen

Für den Bereich Korrosionsschutz hat die Berufsgruppe Lack- und Anstrichmittelindustrie eine Richtlinie zur Anlage von Kontrollflächen erarbeitet.

Kontrollflächen sind geeignete Flächen am Bauwerk, die angelegt werden, um einen akzeptierten Ausführungsstandard der Korrosionsschutzarbeiten innerhalb des laufenden Beschichtungsprozesses herzustellen. Kontrollflächen werden im Stahlbau als zusätzliche Bauüberwachungsmaßnahme bei der Beschichtung eingesetzt. Eine Kontrollfläche ist ein repräsentativer, genau definierter Bereich des Bauteils, der mit dem ausgeschriebenen Korrosionsschutzsystem beschichtet wird.

Die Richtlinie zur Anlage von Kontrollflächen beschreibt den neuesten Stand der Technik. Sie dient als Anleitung zur korrekten Ausführung solcher Flächen. Dabei werden die Größe, die Vorbereitung und der Zeitpunkt für die Erstellung solcher Kontrollflächen sowie die anzuwendenden Messmethoden für die Schichtdickenprüfung definiert. Die Richtlinie wurde in Anlehnung an die VdL-Richtlinie „17 Anlage von Kontrollflächen“ in enger Abstimmung mit dem deutschen Verband erarbeitet.

VOC-Studie

Lösemittelemissionen aus Lack-, Klebstoff-, Holzschutzmittel- und Bautenschutzmittelanwendungen

Kernaussagen der Studien "Möglichkeiten und Grenzen umweltverträglicher Beschichtung" (Barnert) und "Die ökologischen Auswirkungen der Lösungsmittelverordnungen 1991 und 1995" (Vitovec, Puxbaum, Knienider, Schmidt) 

Die Verminderung von bodennahem Ozon zum Schutz der menschlichen Gesundheit und Umwelt ist sowohl national als auch international ein wichtiges umweltpolitisches Anliegen. Um diesem Ziel nachkommen zu können, sollen die Emissionen der Ozonvorläufersubstanzen, nämlich Stickstoffoxide und flüchtige organische Verbindungen (VOCs), reduziert werden.

In Bezug auf flüchtige organische Verbindungen wurde auf internationaler Ebene mit dem "Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigungen betreffend die Bekämpfung von Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen" bis 1999 eine 30-prozentige Reduktion dieser Substanzen vereinbart. Dabei werden Reduktionsszenarien für alle maßgeblich in Frage kommenden Sektoren anthropogener Quellen (ortsfest und mobil) aufgezeigt, wobei einer Verringerung des Einsatzes von Lösemitteln eine besondere Bedeutung beigemessen wird. Dies spiegelt sich auch in den Bemühungen Europas wider, "Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen, die bei bestimmten Tätigkeiten und in bestimmten Anlagen bei der Verwendung organischer Lösemittel entstehen (VOC–Richtlinie)", auf Gemeinschaftsebene zu begrenzen. Diese EU–Regelung sieht in einem sehr flexiblen Ansatz die Begrenzung der VOC-Emissionen durch produktbezogene oder anlagenbezogene Maßnahmen für die relevantesten Industriezweige – darunter auch alle Beschichtungs- und Klebeanwendungen - vor.

Unter Berücksichtigung eines angemessenen Kosten/Nutzen-Verhältnisses wird in diesem Bereich das Reduktionspotential auf 40 % geschätzt. Diesen internationalen akkordierten Bemühungen zur Eindämmung der anthropogenen Ozonbildung stehen in Österreich die ambitionierten Vorgaben des Ozongesetzes, mit einem 70-prozentigen Reduktionsziel bis zum Jahr 2006 gegenüber. Insbesondere ein Teilbereich potentieller Quellen für VOC–Emissionen, nämlich Lösemittel durch die Anwendung von Lacken, Klebstoffen, Holz- und Bautenschutzmitteln, unterliegt den strikten Vorgaben der Lösungsmittel- und Lackieranlagenverordnung.

Dabei sollen die Lösemittelemissionen produktbezogen primär durch die Verwendung wasserbasierender Produkte oder anlagenbezogen durch Abscheidemaßnahmen unter Einhaltung von – im internationalen Vergleich – sehr strengen Emissionsgrenzwerten erzielt werden.In Anbetracht dieser Divergenz zwischen nationalen und internationalen Anforderungen wurden die Studien über die "Möglichkeiten und Grenzen umweltverträglicher Beschichtung" (Barnert) und "Die ökologischen Auswirkungen der Lösungsmittel- und Lackieranlagenverordnung" (Vitovec, Puxbaum, Knienider, Schmidt) in Auftrag gegeben, deren Kernaussagen nachfolgend zusammengefaßt sind:Lösemittelemissionen

  • Deutliche Reduktion der Lösemittelemissionen von 1990 - 1995

Die Bemühungen der betroffenen Hersteller zur Entwicklung umweltfreundlicher (= lösemittelarmer) Systeme für Lack-, Klebstoff, Holzschutzmittel- und Bautenschutzmittelanwendungen reflektiert sich in einer deutlichen Reduktion des Lösemittelanteils. Betrug der mittlere Lösemittelgehalt dieser Produkte 1990 noch etwa 39 %, so wurde dieser im Jahr 1995 auf 22 % verringert. Dies entspricht einer absoluten Abnahme der Lösemittelemissionen von 60.202 t im Jahr 1990 auf 37.280 t/1995.  

  • Anteil der Lösemittel mit der potentiell größten Gefährdung für den Menschen und die Umwelt wurden überproportional reduziert

Betrachtet man hierbei die relative Zusammensetzung der Lösemittel nach ihrer chemischen Zusammensetzung, so ergibt sich die größte Abnahme bei chlorierten Kohlenwasserstoffen, welche im Gegensatz zu 1990 (450 t) nur mehr in Restkonzentrationen bei Spezialanwendungen zum Einsatz gelangen (7 t 1995). Auch der relative Anteil an Aromaten (primär Toluol und Xylole; Benzol wurde 1995 nicht mehr als Lösungsmittel eingesetzt) konnte leicht reduziert werden (2 %), ebenso der Anteil an Azetaten (6 %). Demgegenüber steht eine relative Zunahme von aliphatischen Kohlenwasserstoffen (14 %).  

  • Derzeitger Entwicklungsstand läßt für die Zukunft keine drastischen Emissionsminderungen erwarten

Prognosen für die nächsten Jahre lassen allerdings eine Fortsetzung dieser drastischen Verringerung von Lösemittelemissionen nicht mehr erwarten. Eine geringfügige Abnahme des mittleren Lösemittelgehalts der Produkte um 2 % zeigt deutlich die technischen Grenzen auf, die nach dem derzeitigen Entwicklungsstand für lösemittelarme Beschichtungs- und Klebstoffe möglich sind.

Auswirkungen auf die Ozonbildung

  • Geringer Anteil an Gesamtemissionen

Der Anteil der Lösemittelemissionen aus Farben, Lacken, Klebstoffen, Holz- und Bautenschutzmittel gemessen an den vom Umweltbundesamt ausgewiesenen Gesamtemissionen für 1995 beträgt 9 % mit bzw. 13 % ohne Berücksichtigung natürlicher Quellen aus Land und Forstwirtschaft.  

  • Ozonbildungspotential deutlich geringer als bei anderen anthropogenen Quellen

Hinsichtlich der Umweltauswirkungen dieser Lösemittel als potentielle Ozonvorläufersubstanzen wird dieser ohnehin nur geringe Anteil weiter reduziert. Das mittlere Ozonbildungspotential der in diesem Produktbereich eingesetzten Lösungsmittel (27) ist nämlich deutlich geringer als die Ozonbildungspotentiale der Quellengruppen Verkehr (59), stationäre Verbrennung (69) und industrielle Prozesse (48). Dies berücksichtigend wurde - ohne Hinzurechnung natürlicher Quellen - ein Beitrag der untersuchten Produktgruppen zur Bildung bodennahem Ozons von lediglich 8 % ermittelt.  

  • Reduktion der VOC – Emissionen hat keinen Einfluß auf maximale Ozonwerte

Modellrechnungen für den Großraum Wien zeigen, daß selbst bei einer vollständigen Eindämmung der Lösemittelemissionen im Beschichtungs- und Klebstoffbereich – ohne die praktische Unmöglichkeit dieser Annahme zu berücksichtigen - keine Auswirkungen auf die Ozonwerte während sommerlichen Ozonperioden haben. Diesen Berechnungen zufolge ist die Ozonbildung bereits knapp außerhalb des Stadtgebiets Stickoxid-limitiert. 

  • Bei Immissionsmessungen keine typischen Lösemittelemissionen nachweisbar

Bei Immissionsmessungen konnten bisher keine den Lösemittelemissonen aus Lack-, Klebstoff-, Holzschutzmittel- und Bautenschutzmittelanwendungen zuordenbaren Substanzen nachgewiesen werden. Möglichkeiten und Grenzen umweltverträglicher Beschichtungen

  • Weitgehende Ausschöpfung der technischen Möglichkeiten zur Lösemittelreduktion mittels wasserbasierender Systeme

Der Entwicklungsstand heute entspricht weitgehend jenem, der bereits 1995 erreicht war. Bezüglich der Reduktion des Lösemittelanteils wasserbasierender Systeme werden keine wesentlichen Technologieschritte erwartet. Die derzeitigen Bemühungen der Hersteller von Beschichtungs- und Klebstoffen konzentrieren sich auf Verbesserungen der Produkteigenschaften. Die so erzielte höhere Kundenakzeptanz dieser Produkte und damit ein noch größeres Einsatzgebiet lassen bis zum Jahr 2000 nur mehr ein geringfügiges Substitutionspotential für Lösemittel erwarten. 

  • Wasserbasierende Systeme stoßen an technische Grenzen in bestimmten Anwendungsbereichen – Feststoffreiche Systeme als Alternative

Die Grenzen der wasserverdünnbaren Systeme wurden für Teilbereiche, insbesondere Autoreparaturlackierung, Metall- und Kunststoffbeschichtungen, Korrosionschutzbeschichtungen, biozidhältige Produkte, Schuhkleber, geortet. Die Hauptproblematik besteht dabei in der Verfügbarkeit von zumeist ausländischen Rohstoffen. Gerade in diesen Spezialbereichen wird die Entwicklung feststoffreicher Systeme (High Solids, Pulverbeschichtungen) als alternative Substitutionsmöglichkeit von Lösemitteln auf produktbezogener Ebene gesehen. Substantiell kann dies allerdings nur auf einer international harmonisierten Ebene geschehen. Dabei darf es keinesfalls zu einer Innovationshemmung durch einseitige Maßnahmen auf nationaler Ebene kommen, die zu einer Wettbewerbsverzerrung führen, aber aus globaler Sicht keinen merkbaren Umweltnutzen nach sich ziehen.

Zukunft der Konservierung wasserbasierter Produkte in Gefahr

Der FCIO/Berufsgruppe Lack- und Anstrichmittelindustrie und Bauklebstoffindustrie teilt vollinhaltlich die Position der deutschen Schwesterverbände zum Thema Topfkonservierung.

Nanotechnologie

Die Nanotechnologie besitzt außerordentlich hohe Bedeutung für die Entwicklung von Farben und Lacken mit wesentlich verbesserten oder gänzlich neuen funktionalen Eigenschaften. Bereits heute sind Lacke und Farben, denen zielgerichtet Nanopartikel zugesetzt wurden, erfolgreich am Markt, so z. B. selbstreinigende Farben, Effektlacke, antibakterielle Farben und hochkratzfeste Lacke.

Über die Auswirkungen von Nanoteilchen auf den menschlichen Körper oder die Umwelt ist das Wissen noch nicht ausreichend. Die Lackindustrie, aber auch staatliche Stellen in verschiedenen Ländern haben Untersuchungsprojekte durchgeführt, inwieweit zur Erzielung bestimmter Eigenschaften zugesetzte Nanopartikel aus Lackoberflächen freigesetzt werden können. Die Untersuchungen haben übereinstimmend ergeben, dass die Zahl der freigesetzten Nanoteilchen selbst bei Schleifprozessen äußerst gering ist. Die beobachteten freigesetzten Nanopartikel sind nicht die zielgerichtet zugefügten Nanopartikel, sondern Bruchstücke aus der Bindemittelmatrix.

Um diese innovative Technologie für die Lack- und Anstrichmittelindustrie weiter zu erhalten, beteiligt sich der Fachverband der Chemischen Industrie aktiv am politischen Geschehen und nimmt Stellung zu den verschiedenen Initiativen zur Regelung und Kennzeichnung im Bereich der Nanotechnologie.

Druckfarben

Druckfarben sind Zubereitungen unterschiedlicher Konsistenz, die mittels einer Druckform auf den Bedruckstoff übertragen werden. Neben Farbmitteln werden Bindemittel und Hilfsstoffe benötigt, die die Übertragung und Fixierung der Farbmittel auf den Bedruckstoff ermöglichen. Druckfarben sind also komplexe Zubereitungen einer Vielzahl sich in idealer Weise ergänzender und bedingender Rohstoffe.

Das Produkt Druckfarbe ist bei sachgerechter Verarbeitung in Form des beim Druckerzeugnis vorliegenden festen Druckfarbenfilm gesundheitlich unbedenklich. Diese Aussage ist Ergebnis einer konsequenten Produktpolitik der Mitgliedsfirmen des Fachverbandes der Chemischen Industrie, die darauf ausgerichtet ist, schon im Vorfeld mögliche Gefährdungen zu vermeiden.

So wird schon bei der Rohstoffauswahl nach dem Vorsorgeprinzip bzw. der Fürsorgepflicht gemäß Arbeitsschutzrecht für die Mitarbeiter, aber auch für die Weiterverarbeiter und Verbraucher, streng darauf geachtet, dass zB Rohstoffe mit den Gefährlichkeitsmerkmalen „sehr giftig“ und „giftig“ und Rohstoffe, die bekanntermaßen karzinogen, keimzellmutagen oder reproduktionstoxisch sind, gar nicht erst zum Einsatz kommen. Diese Praxis ist schon seit Jahren üblich und wird selbstverständlich auf der Basis aktueller Informationen permanent überprüft.

Ausschlusspolitik für Druckfarben und zugehörige Produkte

Die Druckfarbenindustrie in Europa hat sich seit 1996 verpflichtet, eine freiwillige gemeinsame Ausschlusspolitik für bestimmte Rohstoffe (Stoffe und Zubereitungen/Gemische) für die Formulierung von Druckfarben und zugehörigen Produkten einzuhalten. Diese Ausschlusspolitik basiert auf Gesichtspunkten des Gesundheitsschutzes und der Produktsicherheit und wurde für die alltägliche Produktion und die Vermarktung von Druckfarben und der dazugehörigen Produkte, überall dort, wo sie hergestellt werden, im Sinne der guten Herstellungspraxis erstellt.

Dieser freiwillige Ansatz, der auf den intrinsischen Gefahreneigenschaften der Stoffe aufbaut,  wird  zunehmend vom Risikomanagement chemischer Stoffe unter REACH  abgelöst. Mit der Zeit werden alle Stoffe bewertet worden sein und die gefährlichsten werden geeigneten europäischen Regulierungsmaßnahmen unterliegen; dennoch erfüllt der EuPIA-Ansatz weiterhin seinen hohen Nutzen, wenn er entsprechend angepasst wird.

Grundsätze

Das Konzept der Ausschlusspolitik wird nach den folgenden Prinzipien angewandt:

  1. Die EuPIA-Ausschlusspolitik findet Anwendung auf die Herstellung und die Bereitstellung aller Arten von Druckfarben und zugehörigen Produkten, für die Verwendung in allen Anwendungsbereichen und auf jedem Bedruckstoff. (Beachten Sie, dass bei bestimmten Anwendungen zusätzlich zur Ausschlusspolitik weitere Anforderungen gelten können.)
  2. Auch wenn die EuPIA-Ausschlusspolitik keine Verpflichtung im rechtlichen Sinne darstellt, findet sie die volle Unterstützung aller EuPIA-Mitgliedsunternehmen. Von neuen EuPIA-Mitgliedsunternehmen wird selbstverständlich ebenfalls erwartet, dass sie die Ausschlusspolitik befolgen. Ihnen wird eine Übergangsfrist von sechs Monaten eingeräumt, innerhalb derer das Konzept umzusetzen ist. Druckfarbenhersteller, die kein EuPIA-Mitglied sind, sind aufgefordert, die Kriterien der Ausschlusspolitik ebenfalls anzuwenden.
  3. Die EuPIA-Ausschlusspolitik ist als Ergänzung zu einschlägigen Rechtsvorschriften anzusehen. Jegliche Regulierungsmaßnahmen von Stoffen (z. B. Zulassung oder Beschränkung unter REACH) haben Vorrang vor den folgenden Grundsätzen.
  4. Rohstoffe, die durch diese Politik ausgeschlossen werden und daher bei der Formulierung von Druckfarben vermieden werden müssen, sind solche Stoffe oder Gemische, die in eine oder mehrere CLP-Gefahrenklassen/-kategorien, die in den Gruppen A und B der folgenden Seite gelistet sind, eingestuft sind. Diese Rohstoffe werden unter normalen und vorhersehbaren Verwendungsbedingungen bei der Herstellung und Anwendung von Druckfarben als eine Gefahr für die Gesundheit angesehen.
  5. Weiterhin sind die in den Gruppen C bis G genannten Stoffe (Anhang 1) von der absichtlichen Verwendung ausgeschlossen. Dies ist unabhängig davon, ob sie unter die Gefährlichkeitskriterien der Gruppen A oder B, wie unter Punkt 4 beschrieben, fallen.
  6. Die meisten der in Druckfarben verwendeten Rohstoffe werden unter industriellen Bedingungen hergestellt und können unvermeidbare Verunreinigungen - zumeist allerdings nur in geringfügigen Mengen - enthalten. Für den Fall, dass einige dieser Verunreinigungen unter die Kriterien der Ausschlusspolitik fallen, werden alle Anstrengungen innerhalb der Lieferkette unternommen, diese auf ein Minimum zu begrenzen.
  7. Aus bestimmten anwendungstechnischen Gründen kann es bei einzelnen Druckfarben erforderlich sein, einen Rohstoff zu verwenden, der einen Stoff enthält, der in Anhang 1 genannt ist, oder in Gruppe A oder B eingestuft wurde. Diese Ausnahme kann nur angewendet werden, wenn die Konzentration des Stoffes im Rohstoff geringer ist als der Konzentrationsgrenzwert, ab dem der Rohstoff wie unter Punkt 4 beschrieben eingestuft und gekennzeichnet wird. Eine Entscheidung, einen Rohstoff gemäß Punkt 7, erster Absatz  zu verwenden, soll nur getroffen werden,
  •  wenn keine passenden, alternativen Rohstoffe verfügbar sind.
  • nachdem eine geeignete Risikobeurteilung des Herstellungsprozesses der Druckfarbe durchgeführt worden ist.
  • nachdem eine Risikobeurteilung in Zusammenarbeit mit dem Anwender hin-sichtlich der Anwendung und des Gebrauchs des Druckproduktes durchgeführt wurde. 
  1. Fällt ein Rohstoff, der gegenwärtig verwendet wird, durch Umstufung unter ein Kriterium der Ausschlusspolitik, wird von den EuPIA-Mitgliedsunternehmen standardmäßig erwartet, diesen Stoff so bald wie möglich zu ersetzen. Ein Zeitrahmen von sechs Monaten wird im Allgemeinen als angemessen erachtet. 
  1. Wenn nach einer technischen Prüfung festgestellt wird, dass ein Rohstoff in bestimmten Bereichen nicht kurzfristig ersetzt werden kann, kann eine Ausnahme von der Substitutionsverpflichtung nach den folgenden Regeln gewährt werden:
  • a) Für Gefahrenmerkmale, die in Gruppe A aufgeführt sind, ist die aus-drückliche Zustimmung des Technischen Komitees der EuPIA erforderlich. Eine Liste der nach diesem Verfahren genehmigten Ausnahmen findet sich in Anhang 2.
  • b) Für Gefahrenmerkmale, die (nur) in Gruppe B aufgeführt sind, liegt es in der Verantwortung der einzelnen Mitgliedsunternehmen, eine Risikobewertung durchzuführen und eine sichere Verwendung (in ihrer eigenen Fertigung, in Kundenanlagen und/oder im fertigen Druckerzeugnis) nachzuweisen. 
  1. Die Mitgliedsunternehmen müssen dem Sekretariat der EuPIA jegliche Nutzung des Ausnahmeverfahrens nach 9a oder 9b mitteilen. Dieses wird die Mitteilungen sammeln und halbjährlich dem Technischen Komitee Bericht erstatten. 
  1. Die aktuellen Kriterien der Ausschlusspolitik gelten nicht rückwirkend: Stoffe, die bereits im Rahmen der vorhergehenden Regelungen von der Verwendung ausgeschlossen wurden, können nicht nach obigen Regeln wieder eingeführt werden. 
  1. Die EuPIA-Ausschlusspolitik einschließlich der genehmigten Ausnahmen wird regelmäßig durch das Technische Komitee überprüft. Das Komitee behält sich Änderungen vor, die durch neue Erkenntnisse in den Bereichen Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz notwendig werden können.

Ausschlusskriterien

Stoffe und Gemische, die in die folgenden Gefahrenklassen/-kategorien  eingestuft und mit dem entsprechenden Gefahrenhinweis gekennzeichnet sind, dürfen als Rohstoffe zur Herstellung von Druckfarben und zugehörigen Produkten, die an Drucker geliefert werden, nicht verwendet werden:

Gruppe A

Gruppe B 

Akute Toxizität Kat. 1 & 2
[H300, H310, H330]

 -

Akute Toxizität Kat. 3 (Inhalation)
[H331]

 Akute Toxizität Kat. 3 (oral, dermal)
[H301, H311]

Karzinogen oder mutagen Kat. 1A & 1B
[H350, H340] 

 -

Reproduktionstoxisch Kat. 1A & 1B
[H360]
(Stoffe ohne Schwellenwert)

 Reproduktionstoxisch Kat 1A & 1B [H360]
(Bei vorhandenem Schwellenwert) 

Spezifisch zielorgantoxisch Kat. 1 [H370]
(einmalige Exposition)

 Spezifisch zielorgantoxisch Kat. 1 [H372]
(wiederholte Exposition) 

 

Anhang 1: Stoffe, deren absichtliche Verwendung ausdrücklich ausgeschlossen ist (unabhängig von der Gefahreneinstufung)

Gruppe

C.
Pigmente und andere Verbindungen, basierend auf: Antimon4, Arsen, Cadmium, Chrom(VI), Blei, Quecksilber, Selen

 
D.
Farbstoffe:
Auramin   (Basic Yellow 2  -  CI 41000)
Chrysoidin   (Basic Orange 2 -   CI 11270)
Fuchsin   (Basic Violet 14  -  CI 42510)
Indulin   (Solvent Blue 7  -  CI 50400)
Kresylen Braun (Basic Brown 4 -  CI 21010)
Andere lösliche Azofarbstoffe, die im Körper bioverfügbare kanzerogene aromatische Amine der Kategorien 1A und 1B gemäß der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 freisetzen können.
 
E.
Lösemittel:
2-Methoxyethanol (Methylglykol)
2-Ethoxyethanol (Ethylglykol)
2-Methoxyethyl-Acetat (Methylglykol-Acetat)
2-Ethoxyethyl-Acetat (Ethylglykol-Acetat)
Chlorbenzol
Dichlorbenzol
Flüchtige chlorierte Kohlenwasserstoffe (CKW) wie
Trichlorethylen, Tetrachlorethylen (Perchlorethylen), Methylenchlorid (Dichlormethan)
Flüchtige Fluorchlor-Kohlenwasserstoffe (FCKW)
2-Nitropropan
Methanol (Methylalkohol)  

F.
Weichmacher:
Chlorierte Polyaromaten
Chlorierte Paraffine
Monokresylphosphat
Trikresylphosphat
Monokresyldiphenylphosphat
 
G.
Diverse Verbindungen:
Diaminostilben und seine Derivate
2,4-Dimethyl-6-t-butylphenol
4,4’-Bis(dimethylamino)-benzophenon (Michlers Keton)
Hexachlorcyclohexan

Anhang 2: Im Rahmen dieser Politik vom Technischen Komitee der EuPIA genehmigte Ausnahmen
 
1. Formaldehyd bei der Mikroverkapselung für Duftlacke. Voraussetzung ist es, dass der Restgehalt an Formaldehyd einen Wert von 0,5% w/w in den Mikrokapseln und  0,1 % in dem fertigen Lack nicht übersteigt (bestimmt nach EN ISO 14181-1).

Druckfarben-Statistik

Aus rechtlichen Gründen wird die Statistik für Druckfarben vom europäischen Verband EuPIA für alle EU Mitgliedsländer erhoben.

Herstellung und Vertrieb von Druckfarben und -lacken für Lebensmittelverpackungen

Um ihre Verpflichtung auf die Prinzipien des Schutzes der Verbraucher von Lebensmitteln auch nach außen unter Beweis zu stellen, haben die Mitgliedsunternehmen, die in diesem Marktsegment tätig sind, die EuPIA Compliance Commitments related to the manufacture and supply of food packaging inks unterschrieben (siehe www.eupia.org).

Bild Die österreichische Lack- und Anstrichmittelindustrie ist modern und innovativ. Mit ihren Produkten kann sie verschönern und Werte erhalten. Zudem ist sie in der Lage, Oberflächen neue Funktionen zu verleihen. Und dies alles unter Beachtung der Grundsätze der Ressourcenschonung und Nachhaltigkeit.

Die österreichische Lack- und Anstrichmittelindustrie ist modern und innovativ. Mit ihren Produkten kann sie verschönern und Werte erhalten. Zudem ist sie in der Lage, Oberflächen neue Funktionen zu verleihen. Und dies alles unter Beachtung der Grundsätze der Ressourcenschonung und Nachhaltigkeit.

Hubert Culik - Rembrandtin Lack GmbH Nfg. KG